
Der Berliner Senat hat am 9. Dezember 2025 einen großen Schritt für den langfristigen Erhalt des Stadtgrüns gemacht: Mit dem neuen Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) sollen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen dauerhaft geschützt werden.
Für uns von gaertenbewegen ist das ein starkes Zeichen dafür, wie wichtig Kleingärten für Lebensqualität, Klimaresilienz und gemeinschaftliches Miteinander geworden sind.
Warum dieser Beschluss so relevant ist
In Berlin gibt es derzeit rund 56.000 Kleingärten, die zusammen mehr als 2.200 Hektar Grünfläche ausmachen. Diese Gärten sind weit mehr als Erholungsorte – sie sind ökologische Rückzugsräume, fördern Biodiversität, kühlen die Stadt und stärken soziale Bindungen.
Der Senat betont, dass diese „grünen Oasen“ in einer wachsenden Stadt immer wertvoller werden. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass ihre Bedeutung auch rechtlich besser verankert wird.
Was das neue Gesetz festlegt
Das KgFSG sieht mehrere Maßnahmen vor, die den Schutz der Flächen deutlich erhöhen:
1. Kleingartenflächen dürfen nicht mehr ohne Weiteres umgewidmet werden
Eine anderweitige Nutzung landeseigener Kleingartenflächen soll künftig nur noch mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich sein – oder in wenigen, klar definierten Ausnahmefällen.
2. Ersatzflächen müssen gewährleistet sein
Wird eine Anlage verlegt oder aufgegeben, müssen vergleichbare Ersatzflächen in der Nähe angeboten werden. So sollen Kleingärtner:innen nicht aus ihrem vertrauten Umfeld verdrängt werden.
3. Bessere Beteiligung der Kleingartenvereine
Verbände wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. sollen künftig früher und verbindlicher angehört werden. Entscheidungen sollen transparenter und gemeinschaftlicher getroffen werden.
Ein guter Tag für das Stadtgrün – und ein wichtiges Zeichen
Der Senat sendet mit diesem Beschluss ein klares Signal: Kleingärten gehören zur Zukunft der Stadt. Sie sollen nicht als Reserven für Bauflächen betrachtet werden, sondern als ein zentraler Baustein für Klima, Natur und Lebensqualität.
Für alle Kleingärtner:Innen – und für uns von gartenbewegen , die sich für den Wert und den Erhalt urbaner Grünräume einsetzen – ist das ein erfreulicher Schritt.
Der Gesetzentwurf geht nun ins Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung. Wir werden den Prozess weiter begleiten.
Originalmeldung auf berlin.de:
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